Kommunikation

Kurze Antwort: Zoom ist seit dem 8. Januar 2024 wieder unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, und damit ist die Nutzung aus Deutschland heraus rechtlich tragfähig. Das heißt nicht, dass sie ab Werk sauber ist. Vier Einstellungen entscheiden darüber – und eine davon berührt nicht die DSGVO, sondern das Strafgesetzbuch.

Wo Zoom rechtlich steht, nachgesehen im Originalregister

Wir haben am 30. Oktober 2026 nicht die Marketingseite von Zoom gelesen, sondern den Eintrag im offiziellen Register des US-Handelsministeriums. Dort steht unter der Organisationsnummer 5728:

Juristischer NameZoom Communications, Inc., San Jose, Kalifornien
EU-US-Zertifizierungaktiv
Gültig bis19. Dezember 2026
PrüfverfahrenSelbstbewertung
Zuständige US-BehördeFederal Trade Commission
Mitumfasste GesellschaftenZoom Communications, Inc., Solvvy LLC, Zoom Voice Communications, Inc.

Zwei Dinge daran sind erklärungsbedürftig, und beide stehen in keinem der Ratgeber, die wir zum Vergleich gelesen haben.

Die Zertifizierung beruht auf Selbstbewertung. Kein unabhängiger Dritter hat geprüft, ob Zoom die Grundsätze einhält; das Unternehmen erklärt es selbst und haftet dafür gegenüber der FTC. Das ist im Rahmen des Frameworks zulässig und bei den meisten Teilnehmern so – aber es ist etwas anderes als ein Audit.

Zoom war drei Jahre lang nicht dabei. Das Register weist eine Unterbrechung vom 20. Oktober 2020 bis zum 8. Januar 2024 aus, Grund: Rücktritt. Wer irgendwo liest, Zoom sei seit jeher zertifiziert, liest etwas Falsches.

Der Punkt, der sich 2026 geändert hat

Am 29. Juni 2026 hat der Supreme Court in Trump v. Slaughter entschieden, dass der US-Präsident Mitglieder der Federal Trade Commission abberufen kann. Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission stützt sich ausdrücklich darauf, dass die FTC unabhängig ist – und wie oben zu sehen, ist genau die FTC die Stelle, die Zooms Zusagen durchsetzen soll.

Am 31. Juli 2026 hat die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Anu Talus, die EU-Kommission schriftlich gebeten, die Folgen zu prüfen. Eine Antwort steht aus.

Was das für dich heißt: nichts Dramatisches, aber etwas Konkretes. Das Framework gilt. Du darfst Zoom einsetzen. Aber schreibe in deine Datenschutzerklärung nicht „DSGVO-konform über das Data Privacy Framework“ als Dauerzustand, sondern benenne die Grundlage so, dass sie einen Wegfall übersteht – Zoom schließt in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag zusätzlich die Standardvertragsklauseln ein, und die bleiben, falls der Beschluss fällt.

Die vier Einstellungen

  1. Den Auftragsverarbeitungsvertrag haben. Zoom stellt ein globales Data Processing Addendum bereit, das die Standardvertragsklauseln enthält. Es ist kein Formular, das du anforderst, sondern Vertragsbestandteil – lade es herunter und lege es zu deinen Unterlagen. Ohne dieses Dokument fehlt dir der Nachweis nach Art. 28 DSGVO, und das ist der Punkt, an dem eine Prüfung zuerst hängenbleibt.
  2. Cloud-Aufzeichnung aus, lokale Aufzeichnung bewusst. Im Zoom-Konto unter Einstellungen → Aufzeichnung lässt sich die Cloud-Aufzeichnung abschalten. Pro und Business bringen 10 GB Cloudspeicher pro Lizenz mit; wer sie nicht braucht, verlagert damit keine Gesprächsinhalte in die USA.
  3. Teilnehmer informieren, bevor es läuft. Zoom blendet bei Aufzeichnung einen Hinweis ein. Verlass dich nicht darauf: hol die Zustimmung vorher ein, ausdrücklich, und halte fest, dass du sie hast.
  4. Das Verarbeitungsverzeichnis ergänzen. Zoom gehört als Auftragsverarbeiter hinein, mit Zweck, Datenkategorien und der Grundlage für die Übermittlung. Das ist fünf Minuten Arbeit und erspart später eine unangenehme Stunde.

Der Paragraf, den fast niemand nennt

Hier geht es nicht mehr um Bußgelder.

§ 201 StGB stellt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe: Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ein Videocall zwischen dir und deinem Kunden ist nichtöffentlich gesprochenes Wort.

Das heißt: Eine Aufzeichnung ohne Einwilligung aller Sprechenden ist in Deutschland kein Datenschutzverstoß, über den man mit der Aufsichtsbehörde diskutiert. Sie ist eine Straftat. Und sie wird es nicht dadurch weniger, dass Zoom einen Hinweis einblendet oder dass niemand widerspricht – Schweigen ist keine Einwilligung.

Wer Gespräche mitschneiden will, fragt vorher, bekommt ein hörbares Ja, und nimmt dieses Ja mit auf.

Was Zoom kostet

Preise von zoom.us, geprüft am 30. Oktober 2026, bei jährlicher Zahlung und inklusive Mehrwertsteuer:

TarifPreis pro Nutzer und MonatMeetingdauerCloudspeicher
Basic0 €40 Minuten–
Pro15,86 €30 Stunden10 GB pro Lizenz
Business20,82 €30 Stunden10 GB pro Lizenz

Für die meisten Freiberufler ist die ehrliche Antwort: Basic reicht, solange deine Erstgespräche unter 40 Minuten bleiben. Der Sprung auf Pro kostet rund 190 € im Jahr und kauft im Wesentlichen Länge. Wenn du ihn machst, mach ihn wegen der 30 Stunden, nicht wegen des Datenschutzes – datenschutzrechtlich unterscheiden sich die Tarife nicht.

Was wir nicht abschließend klären konnten

Ob und in welchen Tarifen sich der Speicherort der Daten auf Europa festlegen lässt, haben wir nicht mit einem eigenen Konto nachgeprüft, sondern nur Zooms eigene Angaben gelesen. Wir behaupten dazu deshalb nichts.

Wie die EU-Kommission auf die Anfrage des EDPB reagiert, war bei Redaktionsschluss offen. Wir aktualisieren diese Seite, wenn eine Antwort vorliegt.

Stand: 30. Oktober 2026. Diese Seite beruht auf dem offiziellen Register des Data Privacy Framework, der Preisseite von Zoom und Gesetzestexten – nicht auf einem eigenen Praxistest.